Drei Generationen einer Familie stehen gemeinsam im Garten; ein Junge hält ein Spielzeugflugzeug.

Gemeinnützigkeit der Kolping-Stiftung Ingolstadt

§§ 2 und 3 der Stiftungssatzung - Zweck der Stiftung, Gemeinnützigkeit

Auszug aus der Stiftungssatzung

§ 2 Zweck der Stiftung

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, des Völkerverständigungsgedankens und der Entwicklungszusammenarbeit.

Verwirklicht wird der Stiftungszweck vorrangig durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Zwecke nach Absatz 1 durch steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere für Untergliederungen des Kolpingwerkes Deutschland in lngolstadt, im Kolpingwerk Diözesanverband Eichstätt und Diözesanverband Augsburg, wenn die steuerbegünstigten Zwecke der geförderten Körperschaft denen der Kolpingstiftung lngolstadt nach Absatz 1 entsprechen, ohne dass aber alle Zwecke nach Absatz 1 auch von der geförderten Körperschaft vollständig erfüllt werden müssen.

(2) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts, "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

§ 3 Gemeinnützigkeit/ Einschränkungen

(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

(3) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(4) Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

(5) Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

6) Es besteht für die durch die Stiftung Begünstigten kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung aufgrund dieser Satzung.

Steuerliche Verhältnisse

Die Kolping-Stiftung Ingolstadt wird unter der Steuernummer 124 / 109 / 56010 beim Finanzamt lngolstadt veranlagt.

Die Kolping-Stiftung lngolstadt ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.