Ein Glas mit Münzen und ein rotes Herz stehen nebeneinander auf einem Tisch.

Allgemeine-, Zweckgebundene-, projektbezogene Spende oder Anlassspende - Was macht den Unterschied?

Allgemeine Spende

Das Geld wird unmittelbar für die gemeinnützigen Zwecke der Kolping-Stiftung Ingolstadt ausgegeben und kommt allen Projekten zu Gute. Jede Spende unterstützt das gemeinnützige Engagement der Kolping-Stiftung.

Es gibt keinen Mindestbetrag.

Im Verwendungszweck geben Sie bitte: "Spende", "Ihren Namen" ein.

Bei Beträgen über 301 Euro benötigen wir für eine Spendenbescheinigung zusätzlich "Ihre Anschrift" im Verwendungszweck.

Zweckgebundene, projektbezogene Spende

Zweckgebundene, projektbezogene Spenden sind Zuwendungen, mit denen die Spender den Verwendungszweck verbindlich festlegen, z.B. das "Frühstücksprojekt an der Wilhelm-Ernst-Grundschule" oder das "Tutorenprojekt an der Ickstatt-Realschule".

Die Stiftung muss das Geld - exakt für diesen Zweck und zeitnah - verwenden.

Es gibt keinen Mindestbetrag.

Im Überweisungsbeleg geben Sie bitte im Verwendungszweck: "Spende", "Projektnamen", "Ihren Namen" ein.

Bei Beträgen über 301 Euro benötigen wir für eine Spendenbescheinigung zusätzlich "Ihre Anschrift" im Verwendungszweck.

Anlassspende

Feiern, Gedenken & Gutes tun: Ihre Anlassspende

Besondere Anlässe wie Geburtstage, Jubiläen oder Trauerfälle bieten die Gelegenheit, anstelle von Geschenken um eine Spende für die Kolping-Stiftung Ingolstadt zu bitten. Die Spendenabwicklung kann entweder durch das Aufstellen einer Spendendose vor Ort oder durch die direkte Überweisung der Gäste auf das Stiftungskonto erfolgen.

Kontaktieren Sie die Kolping-Stiftung Ingolstadt jederzeit, wenn Sie zu einem besonderen Anlass eine Spendenaktion planen und Unterstützung benötigen.

So einfach geht es: Zwei Wege für Ihre Spendenaktion, es gibt keinen Mindestbetrag.

Variante 1: Direkt vor Ort sammeln

Stellen Sie bei Ihrer Feier eine Spendendose auf. Überweisen Sie den Gesamtbetrag danach mit dem Verwendungszweck „Spende – Ihr Anlass, Ihr Name mit Anschrift“ auf unser Spendenkonto.

Variante 2: Direkt von Ihren Gästen überweisen lassen

Bitten Sie Ihre Gäste, direkt auf unser Konto zu überweisen (unter Angabe desselben Verwendungszwecks).

Ihr Vorteil: Bei Angabe "der Adresse" im Verwendungszweck stellen wir Ihren Gästen bei Beträgen über 301 Euro gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Wichtiger Tipp: Informieren Sie Ihre Gäste am besten schon direkt in der Einladung über Ihren Spendenwunsch.

Spendenbescheinigung

Eine Spendenbescheinigung, auch Spendenquittung, erhalten Sie im Rahmen der steuerlichen Vorschriften bei Spenden ab 301 Euro, wenn Sie im Verwendungszweck neben "Ihrem Namen" auch "Ihre Anschrift" eintragen.

Bis 300 Euro: Vereinfachter Nachweis

  1. Regel: Bei Spenden bis einschließlich 300 Euro reicht dem Finanzamt ein einfacher, sogenannter vereinfachter Spendennachweis.
  2. Akzeptierte Belege: Ein Kontoauszug, ein Online-Banking-Überweisungsbeleg.

Wichtige Angaben auf dem Beleg: Name und Kontonummer des Spenders und des Empfängers, der Betrag sowie das Buchungsdatum und die Kolping-Stiftung als Empfänger der Spende.

Über 301 Euro: Offizielle Spendenbescheinigung

  1. Regel: Ab einer Spende von 301 Euro verlangt das Finanzamt eine formelle Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck.
  2. Ausstellung: Diese Bescheinigung muss direkt von der steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Organisation, der Kolping-Stiftung Ingolstadt, ausgestellt werden. Sie erhalten diese Spendenbescheinigung umgehend.

Ihre Fragen. Wir helfen gerne.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne. Wir arbeiten ehrenamtlich und bitten, uns kurz Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!